Wie erfolgt die Aufnahme in den "Gemeinsamen Unterricht"?
Nach wie vor ist die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs die Grundlage für die Aufnahme in den Gemeinsamen Unterricht. Ein Antrag kann vor der Einschulung bzw. während des Schulbesuchs gestellt werden durch
- die Eltern (über die gewünschte bzw. zuständige Schule)
- die zuständige Schule (nach vorheriger Information der Eltern)
Ein Lehrer der allgemeinen Schule sowie der Förderschule des zu vermutenden Förderschwerpunktes schreiben gemeinsam - beauftragt durch die Schulaufsicht ein sonderpädagogisches Gutachten, dass die Basis für eine Entscheidung über
den sonderpädagogischen Förderbedarf
den Förderschwerpunkt (bzw. die Förderschwerpunkte)
den Förderort
darstellt. Zusätzlich bedarf es der Zustimmung des Schulträgers und die sächlichen und personellen Voraussetzungen müssen gegeben sein.

