Nachteilsausgleich - was heißt das für sehgeschädigte Schülerinnen und Schüler?
Sehgeschädigte Kinder und Jugendliche, die die allgemeine Schule besuchen, haben es aufgrund ihres verringerten Sehvermögens in der Regel weit aus schwer als ihre Mitschülerinnen und Mitschüler. Um durch die Behinderung bedingte Erschwernisse ausgleichen zu können, steht den Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen der Nachteilsausgleich zu. Die Maßnahmen richten sich nach Art und Ausmaß der visuellen Einschränkungen und werden mit dem Schüler/innen, den unterrichtenden Lehrer/innen sowie den Eltern abgesprochen und aktuellen Gegebenheiten angepasst. Dazu gehören u.a.:
- Verlängerung der Arbeitszeiten bei Klassenarbeiten, Klausuren, Prüfungen und dgl.
- Bereitstellen und Einsatz sehbehindertenspezifischer Hilfsmittel, wie z.B. Computer, spezielle Lineaturen, Vergrößerungen)
- Leistungsbewertung auf Grundlage der Berücksichtigung des individuellen Lernfortschritts

