Was heißt "Gemeinsamer Unterricht"?

Nach dem Schulgesetz des Landes NRW sind alle Schulformen - also sowohl Förderschulen als auch allgemeine Schulen - mögliche Orte sonderpädagogischer Förderung.

 

Während eine Förderschule eine spezielle, auf die Behinderung orientierte Schule ist, lernen im Gemeinsamen Unterricht Schüler mit und ohne Beeinträchtigungen entsprechend ihren Voraussetzungen gemeinsam in einer Klasse an einer wohnortnahen allgemeinen Schule.

 

Ein/e Förderschullehrer/in berät und unterstützt das Kind bzw. den Jugendlichen mit einer Behinderung - in diesem Fall der Sehschädigung (Förderschwerpunkt Sehen) - sowie alle weiteren vor Ort involvierten Personen sowohl in der Schule als auch im häuslichen Umfeld.