Frühförderung
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Einen Anspruch auf Frühförderung durch die LVR-Karl-Tietenberg-Schule, Förderschwerpunkt Sehen, haben alle sehgeschädigten Kinder im Alter von 3 Monaten bis 6 Jahren bzw. bis zum Eintritt in die Schule.
Dazu gehören blinde, sehbehinderte und mehrfach- behinderte sehgeschädigte Kinder. Auch Kinder mit auffälligem Sehverhalten, einer Verzögerung der Seh- entwicklung oder visuellen Wahrnehmungsproblemen (z.B. bei der Orientierung) können in die Frühförderung aufgenommen werden.
Je früher die Förderung einsetzt, desto besser sind die Möglichkeiten, die Entwicklung des Kindes günstig zu beeinflussen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
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Welche Anzeichen können bei kleinen Kindern auf eine Sehbeeinträchtigung hinweisen?
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Organisation der Frühförderung
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Wichtiges zur Einschulung
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Veröffentlichungen der Frühförderung

