Gemeinsamer Unterricht
Beratung und Unterstützung in der Regelschule
Nach dem Schulgesetz des Landes NRW sind alle Schulformen - also sowohl Förderschulen als auch allgemeine Schulen - mögliche Orte sonderpädagogischer Förderung.
Während eine Förderschule eine spezielle, auf die Behinderung orientierte Schule ist, lernen im Gemeinsamen Unterricht Schüler mit und ohne Beeinträchtigungen entsprechend ihren Voraussetzungen gemeinsam in einer Klasse an einer wohnortnahen allgemeinen Schule.
Ein/e Förderschullehrer/in berät und unterstützt das Kind bzw. den Jugendlichen mit einer Behinderung - in diesem Fall der Sehschädigung (Förderschwerpunkt Sehen) - sowie alle weiteren vor Ort involvierten Personen sowohl in der Schule als auch im häuslichen Umfeld.
Unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen:
1. Woran erkennen Sie, dass eine Sehschädigung vorliegen könnte?
2. Wie erfolgt die Aufnahme in den "Gemeinsamen Unterricht"?
3. Welche Aufgabenbereiche der Beratung und Unterstützung ergeben sich im "Gemeinsamen Unterricht"?
4. Welche Vorteile des "Gemeinsamen Unterrichts" sind zu erwarten?
5. Mit welchen Erschwernissen im "Gemeinsamen Unterricht" ist zu rechnen?
6. Nachteilsausgleich - was heißt das für sehgeschädigte Schülerinnen und Schüler?
7. Wie sind wir zu erreichen?
8. Wo finde ich weitere Informationen?
Es gibt eine Reihe derartiger Probleme, die es erforderlich machen, dass alle Lehrkräfte einer Regelschule, die mit einem Sehbehinderten arbeiten, eine möglichst genaue Vorstellung bekommen von dem, was der Schüler sieht und was nicht. Aus diesem Grunde sind Klassenkonferenzen wichtig, bei denen die Lehrkräfte einmal die Möglichkeit bekommen, sich in den Schüler hineinzuversetzen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang der Informationsnachmittag.
Ferner werden sogenannte Schülerwochenenden durchgeführt, an denen sich die Schüler und Schülerinnen, die im Gemeinsamen Unterricht beraten und unterstützt werden, an der Schule unter einem meist gemeinsamen Thema treffen.

