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Maßnahmen

Wenn bei einem Kind durch eine augenärztliche Untersuchung eine dauerhafte Sehschädigung diagnostiziert wurde, so hat dieses Kind Anrecht auf eine entsprechende sonderpädagogische Betreuung. Ist das Kind noch nicht schulreif, bekommt es von der Karl-Tietenberg-Schule eine sehbehindertenspezifische Frühförderung, die es dem Kind ermöglicht, Lern- und Entwicklungsrückstände weitestgehend zu kompensieren sowie Folgen der Sehschädigung im sozial-emotionalen, kommunikativen und psychomotorischen Bereich vorzubeugen. Ist das Kind bereits schulreif, so erfolgt auf der Basis eines Antrages bei der Schulaufsicht seitens der Erziehungsberechtigten oder der Regelschule ein entsprechendes Verfahren (Verordnung über die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, des Förderschwerpunktes und Feststellung des schulischen Förderortes gemäß § 12 Abs. 1 AO-SF).

Bei der Ermittlung des individuellen Förderbedarfs eines Kindes sind zunächst genaue Kenntnisse über Art und Umfang der Sehschädigung erforderlich. Diese Umfassen den Nah- und den Fernvisus, die Größe des Gesichtsfeldes, Kenntnisse über Farbensinn, Lichtsinn und Blendungsempfindlichkeit sowie Kenntnisse über die Fähigkeit des räumlichen Sehens. Zudem sind Angaben über Kompensationsmöglichkeiten erforderlich (insbesondere der medialen Kompensation durch Brillen, Monokulare, Lupen, Bildschirmlesegeräte, Ausleuchtungsbedarf etc.).

Auch die Befragung der Eltern kann Auskunft darüber geben, wie das Kind mit seinem verbliebenen Sehrest umzugehen vermag. Um eine erfolgreiche Integration durchführen zu können sind auch entsprechende Voraussetzungen im Bereich des Lern- und Lernentwicklung und Arbeitsverhalten, Orientierung und Mobilität, Sozialverhalten sowie bezüglich des Lebensumfeldes des Kindes von Bedeutung.

Seitens der Regelschule liegen die Voraussetzungen bezüglich einer integrativen Beschulung neben der Bereitschaft des Personals in der Verfügbarkeit von Hilfsmitteln und speziellen Lehr- und Lernmitteln. Zudem muss natürlich die ambulante Beratung und Unterstützung durch einen Sehbehindertenpädagogen sichergestellt sein.

Sind alle Voraussetzungen gegeben, das Kind trotz der Sehschädigung (weiterhin) in einer Regelschule zu beschulen, so dass es zielgleich mit den Mitschülerinnen und Mitschülern unterrichtet werden kann, wird diese Schule als Förderort der Schule für Sehbehinderte u.a. empfohlen, um das Kind nicht aus dem sozialen Umfeld (Freundeskreis, Spielkameraden, Beziehungen innerhalb eines bestehenden Klassengefüges etc.) zu entfernen.