Aufgabenfelder

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Bildungs- und Erziehungsauftrag

Um allen Kindern und Schülern eine individuell notwendige, blinden- und sehbehindertenspezifische Förderung zu ermöglichen, hat sich der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Sehbehindertenschule erweitert, und er umfasst heute:

  • Die Frühförderung und Frühbetreuung sehgeschädigter Kleinkinder im Vorschulbereich von 3 Monaten bis 6 Jahren.
  • Die Vorschule für Kinder im Vorschulalter montags und dienstags von 8.45 Uhr bis 13.10 Uhr.
  • Den Unterricht im Primarbereich von der Eingangsklasse E bis zur Klasse 4 (5 Schuljahre), den Sekundarbereich von der Klasse 5 bis zur Klasse 10 mit unterschiedlichen Abschlussqualifikationen.
  • Die Betreuung sehbehinderter Schüler, die am Gemeinsamen Unterricht in der Regelschule teilnehmen: Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen, Gymnasien und Berufsbildende Schulen.
  • Rehabilitative Maßnahmen mit dem Ziel der beruflichen und sozialen Eingliederung. Hierzu gehören in den letzten Schuljahren umfassende berufsvorbereitende Maßnahmen.

Sonderpädagogische Förderung in Erziehung und Unterricht

Der Unterricht bei sehgeschädigten Schülern orientiert sich außer an den Richtlinien für den Förderschwerpunkt Sehen an den Richtlinien und Lehrplänen der allgemeinen Schulen und gegebenenfalls an den Richtlinien anderer Förderschwerpunkte. Die Schüler mit ihren Sehschädigungen und ihre derzeitigen und zukünftigen Lebenssituationen sind Mittelpunkt des erzieherischen und damit des unterrichtlichen Geschehens.

Die Lernausgangslage von blinden und sehbehinderten Schülern ist in Bezug auf den individuellen Umgang mit den unterschiedlichen Ausprägungen von Sehschädigungen und bezogen auf die verschiedenen Entwicklungsbereiche heterogen. Die Bedürfnisse, Erfahrungen und Ansprüche sehgeschädigter Schüler erfordern eine handlungsorientiert ausgerichtete Förderung auf der Basis differenzierter und individualisierter Zielsetzungen und Methoden.

Zu den wesentlichen Prinzipien des Unterrichts bei sehgeschädigten Schülern zählen:

  • Lernen mit allen Sinnen
  • Seherziehung
  • Lernen durch Bewegung
  • Orientierung und Mobilität
  • Lebenspraktische Fertigkeiten
  • Begriffsbildung und kognitives Lernen
  • Exemplarisches Lernen
  • Identität und Soziale Kompetenz

Hier können die Schulprogramme zum Sozialen Lernen und zu den Lebenspraktischen Fertigkeiten als pdf-Dateien heruntergeladen werden:

Bildungsziel

Unterricht und Erziehung wie auch alle schulischen und außerunterrichtlichen Fördermaßnahmen sind darauf ausgerichtet, den sehgeschädigten Schüler in seiner individuellen Eigenart so zu fördern, dass er Selbständigkeit für seine persönliche Lebensgestaltung erlangt, Mobilität und Orientierungsfähigkeit gewinnt und befähigt wird, am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen.