Beratung > Sehbehindert, blind - Was heißt das?

Sehbehindert, blind - Was heißt das?

Definition von Sehbehinderung und Blindheit

Eine Sehbehinderung liegt vor, wenn auch nach optischer Korrektur Teilfunktionen des Sehens, wie Fern- oder Nahvisus, Gesichtsfeld, Kontrast, Farbe, Blendung und Bewegung erheblich eingeschränkt sind oder wenn eine erhebliche Störung der zentralen Verarbeitung der Seheindrücke besteht.

Blindheit liegt vor, wenn das Sehvermögen so stark herabgesetzt ist, dass die Betroffenen auch nach optischer Korrektur ihrer Umwelt überwiegend nicht visuell begegnen. Schülerinnen und Schüler, die mit Erblindung rechnen müssen, werden bei der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs Blinden gleichgestellt.

Die Ursachen für eine Sehbehinderung oder Blindheit können sehr unterschiedlich sein. Häufig sind es Schädigungen im Bereich der Netzhaut, der Linse, der Hornhaut, des Sehnerven o.ä., aber auch die cortikal bedingte Sehschädigung kann zu einer Sehbehinderung oder Blindheit führen.

Alarmzeichen können sein:

  • Augenzittern
  • Schielen
  • Kopfschiefhaltung
  • Ungeschicklichkeiten (z.B. Anstoßen, Stolpern, Vorbeigreifen...)
  • Häufiges Blinzeln, Zukneifen eines oder beider Augen
  • Leseunlust, Lesestörungen
  • Konzentrationsprobleme
  • Lichtempfindlichkeit
  • Doppelbilder, Kopfschmerzen, Augenbrennen, Verschwommensehen...
  • Augenbohren